top of page
Blumen

Kosten

Da ich eine Privatpraxis führe, werden die Kosten für Diagnostik und Behandlung i. d. R. nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wenn Sie privat versichert sind, erfolgen Abrechnung und Erstattung meist komplikationslos; als dritte Option können Sie als Selbstzahler*in zu mir kommen.

Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt in Deutschland die Abrechnung ärztlicher Leistungen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Sie ist maßgeblich für Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen. Die Abrechnung erfolgt nach einem festen Katalog anhand von Ziffern, die jeweils mit einem bestimmten Punktwert hinterlegt sind. Dieser Grundwert wird mit einem Steigerungsfaktor multipliziert. Der wiederum richtet sich danach, welcher zeitliche oder inhaltliche Aufwand mit einer bestimmten Leistung verbunden ist.

bottom of page